Weltweit werden Waren grenzüberschreitend gehandelt. Im Zeitalter der Digitalisierung und Technologisierung wird mit steigender Tendenz auch Technologie und Know-how transferiert.
Nicht nur der Waren‑, sondern auch der Wissens- und Technologietransfer (WTT) kann weltweit sicherheitspolitische Ziele gefährden. Daher unterfällt auch der Technologietransfer der Exportkontrolle und zwar unabhängig davon, ob die Technologie verkörpert oder mündlich ausgetauscht wird. Die Digitalisierung spielt damit eine zunehmend wichtige Rolle in der Exportkontrolle.
Von der Exportkontrolle sind nicht nur Hersteller von Waren betroffen, die forschen und entwickeln, sondern auch Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen. Verstöße gegen die Exportkontrolle sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, da diese straf- und bußgeldbewehrt sind. Exportkontrolle muss organisiert sein. Die Freiheit der Forschung und Lehre entbindet nicht von dieser Pflicht. Nicht zuletzt deswegen hat erst kürzlich die Europäischen Kommission exportkontrollrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Technologie in der Forschung veröffentlicht. Zudem trat im September 2021 die Dual-Use-Verordnung in Kraft, die unter anderem neue Regelungen für technische Unterstützung enthält.
Inhalte:
- Personenbezogene Exportkontrolle (Sanktionslisten)
– Länderbezogene Exportkontrolle (Embargos)
– Güterbezogene Exportkontrolle (Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter)
– Verwendungsbezogene Exportkontrolle (catch all – Klauseln)
– Dienstleistungsbezogene Exportkontrolle (Technische Unterstützung)
- Schwerpunkte:
§ Ausfuhr / Verbringung von Waren
§ Transfer von Technologie / Technische Unterstützung
§ Digitalisierung in der Exportkontrolle (Cloud Computing etc.)
Lernziele
Ziel dieses Seminars ist es, die Grundzüge der Exportkontrolle darzustellen und zwar abgestimmt auf Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, die Waren, aber vor allem auch Wissen und Technologie transferieren. Zur Verdeutlichung werden Praxisbeispiele genutzt.
Zielgruppe
Ausfuhrverantwortliche und Exportkontrollbeauftragte sowie für die Einhaltung der Exportkontrolle verantwortliche MitarbeiterInnen an Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen wie ProfessorInnen und wissenschaftliches Personal.
Zertifizierung
Dieses Online-Seminar ist RTTP zertifiziert, so dass Sie nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs 5 Credit Points erhalten. Bei Erreichen einer ausreichenden Anzahl an Credit Points ermöglicht dies den Teilnehmern die Zertifizierung als RTTP (Registered Tech Transfer Professional).
Referentin: Dr. Talke Ovie (Rechtsanwältin)
Dr. Talke Ovie absolvierte Ihre juristische Ausbildung an der Universität Münster und am Landgericht Bochum. Sie promovierte zu dem Thema „Das IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr) als E‑Government und seine Vereinbarkeit mit dem Zoll- und Steuergeheimnis“ und ist als Rechtsanwältin in der Kanzlei HARNISCHMACHER LÖER WENSING Rechtsanwälte PartGmbB in Münster tätig, wo sie für das Dezernat „Zoll- und Außenwirtschaftsrecht“ (mit-) verantwortlich ist. Ihre fachlichen Kompetenzen sind das Zoll‑, Exportkontroll‑, Transport- und Verbrauchsteuerrecht. Zudem trägt sie den Titel „Compliance Officer“. Ferner lehrt Frau Dr. Ovie an Fachhochschulen, bei Industrie- und Handelskammern und führt individuelle „Inhouse-Schulungen“ sowie „Workshops“ und „Audits“ durch. Zudem berät Sie bei der Ausgestaltung von Verträgen und verfügt über ein weltweites Netzwerk von Kollegen, die ebenfalls auf das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht spezialisiert sind.
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