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Über die Bedeu­tung von Patent­schutz für Grün­der, Start­ups und Inves­to­ren – Ein Inter­view mit Manu­el Söl­den­wag­ner und Fabi­an Fegers von der Patent­an­walts­kanz­lei Eisen­führ Speiser

Wie sinn­voll ist Patent­schutz für Startups?

MS: Paten­te schüt­zen Tech­no­lo­gien, die hin­ter Geschäfts­mo­del­len ste­hen, ins­be­son­de­re gegen­über der Groß­in­dus­trie und Kon­kur­ren­ten, die in der Lage sind, schnell auf­zu­schlie­ßen und das Start-up bereits in einer frü­hen Pha­se zu überholen.

FF: Paten­te spie­len auch immer eine wich­ti­ge Rol­le, wenn Inves­to­ren betei­ligt sind. Wie ein Unter­neh­men in Bezug auf sein geis­ti­ges Eigen­tum auf­ge­stellt ist, wirkt sich näm­lich stark auf des­sen Wert aus. Eine ange­mes­se­ne IP-Stra­te­gie sowie Patent­schutz sind in Inves­ti­ti­ons­run­den und ins­be­son­de­re beim Exit daher oft ent­schei­dend. Eini­ge VCs sehen Paten­te als Absi­che­rung ihrer Inves­ti­tio­nen und als einen „Fit-to-practice“-Nachweis. Zudem kann geis­ti­ges Eigen­tum bei Bedarf auch mone­ta­ri­siert werden.

In wel­chen Bran­chen ist Patent­schutz bereits in der Grün­dungs­pha­se beson­ders wich­tig und warum?

FF: Bei tech­no­lo­gie­ori­en­tier­ten Start­ups soll­te der Patent­schutz Teil der Unter­neh­mens­stra­te­gie sein – nicht nur, wenn das Start­up ein phy­si­sches Pro­dukt ver­kauft, son­dern auch, wenn der Busi­ness­plan bei­spiels­wei­se lizenz­ba­sier­te SaaS oder ande­re Dienst­leis­tun­gen vorsieht.

MS: In den Berei­chen Life Sci­en­ces und Phar­ma­zie ist Patent­schutz abso­lut uner­läss­lich. Markt­ein­trit­te sind hier erst nach mehr­jäh­ri­gen Stu­di­en und Zulas­sungs­ver­fah­ren mög­lich. Daher ist es beson­ders wich­tig, so lan­ge wie mög­lich eine Mono­pol­stel­lung aufrechtzuerhalten.

Was ist paten­tier­bar, was nicht?

FF: Ein brei­tes Spek­trum an Inno­va­tio­nen, von Lebens­mit­teln über elek­tro­ni­sche Gerä­te und Her­stel­lungs­ver­fah­ren bis hin zu Pflan­zen – zumin­dest bis zu einem gewis­sen Grad – sind paten­tier­bar. Sogar Soft­ware­an­wen­dun­gen kön­nen ent­ge­gen häu­fi­ger Irr­tü­mer paten­tiert wer­den. Die Hür­den für Patent­schutz sind gar nicht so hoch wie oft­mals ange­nom­men wird.

MS: Die wesent­li­chen Aspek­te eines Patent­prü­fungs­ver­fah­rens sind in der Regel Neu­heit und erfin­de­ri­sche Tätig­keit. Dabei muss es sich nicht immer um Rocket Sci­ence han­deln. Selbst wenn man bekann­te Tech­no­lo­gien für eine neue Anwen­dung ver­än­dert und anpasst, ent­steht ein neu­es und paten­tier­ba­res geis­ti­ges Eigentum.

Wel­che Wett­be­werbs­vor­tei­le kön­nen Start­ups von einer erfolg­rei­chen Patent­an­mel­dung erwarten? 

FF: Wer Paten­te hat, mini­miert das Risi­ko, dass die eige­ne Hand­lungs­fä­hig­keit ein­ge­schränkt wird und kann sein IP-Port­fo­lio im Fal­le von Ver­hand­lun­gen als Hebel ansetzen.

MS: Start­ups soll­ten ver­su­chen, nicht nur ihre eige­ne Tech­no­lo­gie abzu­de­cken. Ihr IP-Port­fo­lio soll­te auch bestimm­te Aspek­te der Wett­be­wer­ber­tech­no­lo­gien berück­sich­ti­gen. So ver­rin­gert sich zum einen das Risi­ko, dass Patent­ver­let­zungs­vor­wür­fe gegen das eige­ne Unter­neh­men erho­ben wer­den. Zum ande­ren ist man eher in der Lage, eine Gegen­kla­ge wegen Patent­ver­let­zung zu erhe­ben und eine soge­nann­te Kreuz­li­zen­zie­rung zu erreichen.

Wel­che Risi­ken erge­ben sich aus den geis­ti­gen Eigen­tums­rech­ten Dritter?

MS: Das größ­te Risi­ko besteht dar­in, dass sol­che Rech­te „Show­stop­per“ für das Start­up in einer frü­hen Pha­se dar­stel­len. Schon ein ein­zi­ges ent­ge­gen­ste­hen­des Schutz­recht kann das Ende des gesam­ten Busi­ness­plans bedeu­ten. Dabei muss es sich nicht mal um einen dro­hen­den Patent­rechts­streit han­deln. Daher ist eine gründ­li­che Free­dom-to-Ope­ra­te-Ana­ly­se erfor­der­lich, bei der geprüft wird, ob es Schutz­rech­te Drit­ter gibt, die der eige­nen Tech­no­lo­gie entgegenstehen.

FF: Auch in einer spä­te­ren Pha­se kann die Ver­pflich­tung zur Zah­lung von Lizenz­ge­büh­ren die Gewinn­span­ne des Pro­dukts schmä­lern und im schlimms­ten Fall das gesam­te Geschäfts­mo­dell inef­fi­zi­ent machen.

Wie kön­nen Uni­ver­si­täts-Spin-offs Zugang zu Paten­ten erhal­ten, die der Uni­ver­si­tät gehören?

FF: Aus Sicht der Inves­to­ren ist es oft­mals der Ide­al­fall, wenn das Start­up die Paten­te kauft oder ein­fach ein kos­ten­lo­ses Nut­zungs­recht bekommt. Da dies aber oft nicht mög­lich ist, schließt das Start­up einen Lizenz­ver­trag mit der Uni­ver­si­tät, in dem in der Regel eine Gebühr und viel­leicht auch ein Recht auf den künf­ti­gen Erwerb des geis­ti­gen Eigen­tums fest­ge­legt wird. Die­ser soll­te weit­ge­hen­de Exklu­siv­rech­te einräumen.

MS: Wir stel­len in der Pra­xis fest, dass es bei den Par­tei­en zu unter­schied­li­chen Vor­stel­lun­gen über die Lizenz­ge­bühr kommt. Hier soll­ten bei­de Par­tei­en mit Fin­ger­spit­zen­ge­fühl arbei­ten, da eine Benach­tei­li­gung der einen oder ande­ren Sei­te kei­ne gute Grund­la­ge für eine län­ger­fris­ti­ge Zusam­men­ar­beit ist. Lizenz­ver­trä­ge soll­ten fair sein. Im Worst Case füh­ren zu nach­tei­li­ge Kon­di­tio­nen auf Sei­ten des Start­ups zu einem Schei­tern von spä­te­ren Invest­ment­run­den, was zur Insol­venz des Start­ups füh­ren kann. Das ist ein rea­lis­ti­sches Sze­na­rio, das wir in der Pra­xis auch schon erlebt haben.

Wel­ches Bud­get soll­te für den Patent­schutz bereit­ge­stellt werden?

FF: Am Wich­tigs­ten ist es, über­haupt ein Bud­get zu haben! Wir sehen vie­le Start­ups, die kein Bud­get für geis­ti­ges Eigen­tum fest­le­gen, was sie spä­tes­tens dann in Schwie­rig­kei­ten bringt, wenn sie Paten­te anmel­den möch­ten oder ein Inves­tor dies von ihnen ver­langt. Eine Faust­re­gel besagt, dass ein Start­up 10 bis 15 % sei­nes F&E‑Budgets für den Bereich des geis­ti­gen Eigen­tums auf­wen­den soll­te. Dies hängt natür­lich stark von der Bran­che, dem Pro­dukt und dem Geschäfts­mo­dell ab.

MS: In der Regel soll­te das Bud­get nicht nur Paten­te abde­cken, son­dern auch ande­re Fra­gen des geis­ti­gen Eigen­tums sowie einen Teil für all­ge­mei­ne IP-Beratung.

Über die Autoren:

Als Patent­an­walt befasst sich Fabi­an Fegers vor allem mit der Anmel­dung, Ver­fol­gung und Durch­set­zung von deut­schen und euro­päi­schen Paten­ten. Zu sei­nen Man­dan­ten zäh­len ins­be­son­de­re deut­sche und US-ame­ri­ka­ni­sche mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sowie inter­na­tio­na­le Kon­zer­ne. Ein beson­de­rer Fokus von Fabi­an Fegers liegt auf der Bera­tung von Start­ups und Ven­ture Capi­tal-Unter­neh­men, die er einer­seits im Due Dili­gence-Pro­zess und ande­rer­seits beim Auf­bau und Manage­ment eines IP Port­fo­li­os unter­stützt. Fabi­an Fegers hält regel­mä­ßig Vor­trä­ge und Work­shops für Start-ups und Ven­ture Capi­tal Fonds.

Als Eisen­führ Spei­sers füh­ren­der Patent­an­walt auf dem Gebiet Life Sci­en­ces berät Manu­el Söl­den­wag­ner inter­na­tio­na­le Kon­zer­ne, Uni­ver­si­tä­ten und aka­de­mi­sche For­schungs­ein­rich­tun­gen sowie diver­se Ven­ture Capi­tal Fonds und Start­ups. Er unter­stützt Man­dan­ten nicht nur beim Auf­bau und Manage­ment von natio­na­len und inter­na­tio­na­len IP-Port­fo­li­os, son­dern auch bei der Pla­nung und Durch­füh­rung kom­ple­xer FTO-Ana­ly­sen. Manu­el Söl­den­wag­ner hält regel­mä­ßig Vor­trä­ge und Work­shops für Start­ups und Ven­ture Capi­tal Fonds (u.a. High-Tech Gründerfonds).

Eisen­führ Spei­ser gehört seit über 50 Jah­ren zu den renom­mier­tes­ten Patent­an­walts­kanz­lei­en Deutsch­lands. An den Stand­or­ten Bre­men, Mün­chen, Ber­lin und Ham­burg unter­stüt­zen über 280 Mit­ar­bei­ter, dar­un­ter mehr als 50 Patent- und Rechts­an­wäl­te, die Man­dan­ten bei der Anmel­dung von Paten­ten, Gebrauchs­mus­tern, Mar­ken und Geschmacks­mus­tern, der Ver­tei­di­gung und Durch­set­zung die­ser Rech­te sowie bei allen ande­ren Fra­gen des gewerb­li­chen Rechts­schut­zes wie Port­fo­lio- und Free­dom-to-Ope­ra­te-Ana­ly­sen, Lizen­zie­rung und IP Due Diligence.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter www.eisenfuhr.com

Bei­trags­bild Design: © Niklas Gün­ther über Canva(.)com

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