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Wie kann die Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­sys­tems beschleu­nigt werden?

Das Fraun­ho­fer ISI hat im Auf­trag der Exper­ten­kom­mis­si­on For­schung und Inno­va­ti­on (EFI) das Vor­an­schrei­ten der Digi­ta­li­sie­rung im deut­schen Gesund­heits­sys­tem unter­sucht und dar­aus Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die wei­te­re Gestal­tung abge­lei­tet. Im Fokus stan­den etwa der Umset­zungs­stand von Geset­zes­in­itia­ti­ven, Daten­schutz- und Cyber­si­cher­heits­aspek­te sowie die Iden­ti­fi­zie­rung von Inno­va­ti­ons­po­ten­zia­len – unter ande­rem durch Ver­glei­che mit Däne­mark, Est­land, Spa­ni­en und Öster­reich, die bei der Digi­ta­li­sie­rung ihrer Gesund­heits­sys­te­me alle­samt bes­ser abschnei­den als Deutschland. 

Nach viel­ver­spre­chen­den Anfän­gen fiel Deutsch­land seit der Jahr­tau­send­wen­de bei der Digi­ta­li­sie­rung sei­nes Gesund­heits­sys­tems immer wei­ter zurück und zähl­te laut inter­na­tio­na­ler Stu­di­en zuletzt eher zu den Schluss­lich­tern im euro­päi­schen Ver­gleich. Als Ursa­chen für die ver­zö­ger­te Digi­ta­li­sie­rung gel­ten neben Inter­es­sens­kon­flik­ten der vie­len betei­lig­ten Akteurs­grup­pen ins­be­son­de­re Büro­kra­tie, hohe Tech­no­lo­gie­kos­ten, Sicher­heits­be­den­ken und regu­la­to­ri­sche Unsi­cher­hei­ten sowie feh­len­de Zuver­läs­sig­keit der tech­ni­schen Lösun­gen. Auf die nur mäßig fort­schritt­li­chen Struk­tu­ren traf im Früh­jahr 2020 die Coro­na-Pan­de­mie, die ekla­tan­te Schwach­stel­len der digi­ta­len Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen den Akteurs­grup­pen des Gesund­heits­we­sens offen­leg­te und beson­de­re finan­zi­el­le, zeit­li­che und per­so­nel­le Res­sour­cen abver­lang­te – ande­rer­seits aber auch einen gewis­sen Hand­lungs­druck aus­lös­te, um bei der Digi­ta­li­sie­rung schnel­ler als bis­her voranzukommen.

Die aktu­el­le Stu­die setzt sich vor die­sem Hin­ter­grund mit den Ursa­chen der ver­zö­ger­ten Digi­ta­li­sie­rung aus­ein­an­der und erar­bei­tet Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die wei­te­re Gestal­tung. Metho­disch basiert sie auf inten­si­ven Lite­ra­tur- und Inter­net­re­cher­chen sowie auf Inter­views mit 15 Vertreter:innen der zen­tra­len Akteurs­grup­pen des Gesund­heits­sys­tems. Um den Unter­su­chungs­ge­gen­stand bes­ser zu erfas­sen, wer­den in der Stu­die fünf zen­tra­le digi­ta­le Anwen­dun­gen betrach­tet: die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur und Tele­me­di­zin, die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te, digi­ta­le Gesund­heits­an­wen­dun­gen (soge­nann­te »Apps auf Rezept«) sowie das elek­tro­ni­sche Rezept.

Geset­zes­in­itia­ti­ven zur Digi­ta­li­sie­rung des Gesundheitswesens

Wie die Ana­ly­se zur Umset­zung von Geset­zes­in­itia­ti­ven zeigt, befas­sen sich allein sechs Geset­ze des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit (BMG) in der 19. Legis­la­tur­pe­ri­ode mit der Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens und schaff­ten Rah­men­be­din­gun­gen für die Nut­zung von Tele­me­di­zin, E‑Patientenakte, E‑Rezept oder Apps. So wur­den mit dem Ter­min­ser­vice- und Ver­sor­gungs­ge­setz (TSVG) neben dem Aus­bau von Ter­min­ser­vice­stel­len auch die Inhal­te der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­te defi­niert und das BMG erhielt 51 Pro­zent der Gesell­schaf­ter­an­tei­le der gema­tik, der 2005 gegrün­de­ten Gesell­schaft für Tele­ma­tik­an­wen­dun­gen der Gesund­heits­kar­te mbH, um schnel­le­re und effek­ti­ve­re Ent­schei­dun­gen her­bei­zu­füh­ren. Das Digi­ta­le-Ver­sor­gung-Gesetz (DVG) regelt unter ande­rem die Rechts­grund­la­ge für den Anspruch der Bürger:innen auf Ver­sor­gung mit digi­ta­len Gesund­heits­an­wen­dun­gen. Mit den umfang­rei­chen Inves­ti­ti­ons­pro­gram­men des Kran­ken­haus­zu­kunfts­ge­set­zes (KHZG) soll die Digi­ta­li­sie­rung der Kran­ken­häu­ser geför­dert werden.

Eine wei­te­re Unter­su­chung der Posi­tio­nen zen­tra­ler Akteurs­grup­pen des deut­schen Gesund­heits­we­sens zeig­te, dass die­se die Digi­ta­li­sie­rung begrü­ßen, wenn dadurch nicht eige­ne Inter­es­sen gefähr­det sind. In den Ver­gleichs­län­dern Est­land, Däne­mark, Spa­ni­en und Öster­reich wer­den rele­van­te Stakeholder:innen von Beginn an stär­ker bei der Imple­men­tie­rung von E‑He­alth-Pro­zes­sen ein­ge­bun­den – wodurch ihre Ansich­ten früh­zei­tig bes­ser ver­stan­den und ihre Mit­ar­beit, Unter­stüt­zung und Zustim­mung zu den Ergeb­nis­sen des E‑He­alth-Pla­nungs­pro­zes­ses bes­ser gewähr­leis­tet wird.

Mehr Daten­ver­ar­bei­tung erfor­dert mehr Daten­schutz und Datensicherheit

Die Studienautor:innen wei­sen zudem dar­auf­hin, dass mit dem Aus­bau der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur und wei­te­ren Anwen­dun­gen – etwa Video­sprech­stun­den, digi­ta­len zahn­ärzt­li­chen Bonus­hef­ten oder digi­ta­len Impf­päs­sen – auch die Daten­ver­ar­bei­tung und damit der Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit an Bedeu­tung gewin­nen. Aller­dings wur­den bis­her kaum Mög­lich­kei­ten zur Ver­ein­heit­li­chung und Kon­kre­ti­sie­run­gen des Daten­schut­zes wahr­ge­nom­men. Zudem sind bei IT-Sicher­heits- und Daten­schutz­fra­gen Ver­ant­wort­lich­kei­ten teil­wei­se unklar und wenig nach­voll­zieh­bar gere­gelt – etwa defi­niert die gema­tik als zen­tra­le Instanz die Anfor­de­run­gen an die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur und kon­trol­liert auch deren Ein­hal­tung, sie ist aber nicht für den Daten­schutz ver­ant­wort­lich. Umge­kehrt sind die Rege­lun­gen für Apps ten­den­zi­ell zu ambi­tio­niert gere­gelt, denn die­se müs­sen anhand eines umfang­rei­chen Kri­te­ri­en­ka­ta­logs auf Daten­schutz und Sicher­heit über­prüft wer­den, was dazu füh­ren kann, dass vie­le Apps die Anfor­de­run­gen nicht erfül­len oder die Entwickler:innen den ent­spre­chen­den Auf­wand scheuen.

Dr. Tan­ja Bra­tan, die am Fraun­ho­fer ISI die For­schung im Rah­men des EFI-Berichts »E‑Health in Deutsch­land: Ent­wick­lungs­per­spek­ti­ven und inter­na­tio­na­ler Ver­gleich« koor­di­nier­te, äußert sich wie folgt zur wei­te­ren Gestal­tung der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on des deut­schen Gesund­heits­sys­tems: »Nach lan­gem Still­stand wur­de mit den Geset­zes­in­itia­ti­ven der ver­gan­ge­nen Legis­la­tur­pe­ri­ode eine wich­ti­ge Grund­la­ge für die Beschleu­ni­gung der Digi­ta­li­sie­rung des deut­schen Gesund­heits­sys­tems gelegt. Um sie nun vor­an­zu­trei­ben, braucht es wei­te­re poli­ti­sche Initia­ti­ven und Maß­nah­men auf Ebe­ne der Bun­des­län­der, des Bun­des und der EU, die zum Bei­spiel digi­ta­le Anwen­dun­gen in der Brei­te ver­füg­bar machen und spür­ba­re Mehr­wer­te der Digi­ta­li­sie­rung in der Ver­sor­gung schaf­fen. Auf Basis unse­rer Stu­di­en­ergeb­nis­se sehen wir unter ande­rem beson­de­ren Hand­lungs­be­darf beim Aus­bau einer leis­tungs­fä­hi­gen Breit­band­in­fra­struk­tur als Grund­la­ge für die Digi­ta­li­sie­rung, der Ent­wick­lung einer E‑He­alth-Stra­te­gie für Deutsch­land, einer bes­se­ren Ver­net­zung im gesam­ten Gesund­heits­sys­tem sowie einer deut­li­chen Ver­bes­se­rung der IT-Sicher­heit in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen. Dar­über hin­aus soll­te ein ste­ti­ges Moni­to­ring die Umset­zung der Digi­ta­li­sie­rung beglei­ten und in Real­la­bo­ren E‑He­alth-Anwen­dun­gen erprobt wer­den. Aber auch die Auf­klä­rung der Bevöl­ke­rung und die Ver­bes­se­rung der digi­ta­len Kom­pe­ten­zen der Gesund­heits­be­ru­fe soll­te eine abso­lu­te Prio­ri­tät zukommen.«

Die Ori­gi­nal­pu­bli­ka­ti­on “E‑Health in Deutsch­land – Ent­wick­lungs­per­spek­ti­ven und inter­na­tio­na­ler Ver­gleich” steht hier zum kos­ten­lo­sen Down­load zur Verfügung.

Bei­trags­bild Design: © Niklas Gün­ther über Canva(.)com

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