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Ver­wer­tung von Soft­ware, Daten­ban­ken und Know-how – Grund­la­gen des Schut­zes und Ver­trags­ge­stal­tung (RTTP zert.) (Soft­ware I)

Eine Veranstaltung im Rahmen der TA-Weiterbildungsreihe

Privat als auch beruflich sind wir zunehmend von Informationstechnologie abhängig. Computerprogramme und zugehörige Dokumentation (d.h. Software) sind dabei von zentraler Bedeutung, während die Bedeutung von (Standard-) Hardware aus Nutzersicht zunehmend in den Hintergrund tritt. Dabei gibt es einerseits Bestrebungen zur Monopolisierung von Rechten an Software, andererseits zur gezielten Öffnung der Nutzung durch Dritte im Wege von Open Source. Auch im Transferalltag von Wissenschaftseinrichtungen gewinnt die Verwertung von Software und damit zusammenhängenden Rechten des geistigen Eigentums stetig an Bedeutung; speziell bei der Auslizenzierung von ganzen Technologiebündeln erhalten Rechte außerhalb technischer Schutzrechte immer mehr im Vordergrund. Bei unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke können dem Nutzer hohe Schadensersatzforderungen, ggf. auch Geld- oder Haftstrafen drohen.

Key Facts

Aufwand
3 x Web-Seminare á 3,0 h (07.02. - 09.02 .2023)
Beginn
07.02. 2023, 09.00 Uhr
Format
Onlinekurs
Zertifikat
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat und 6 Credit Points (RTTP).
Kompetenzfelder
Geistiges Eigentum Recht

Inhalt des Bildungsmoduls

Das Grundlagenseminar vermittelt vor diesem Hintergrund Kenntnisse über gesetzliche Grundlagen des Schutzes im Zusammenhang mit Computerprogrammen und deren Dokumentation. Dabei erfolgt nicht nur eine Einführung in die urheberrechtlichen Zusammenhänge, sondern auch in Bezug auf sonstige Schutzinstitute, beispielsweise den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Zudem werden Grundlagen des Arbeitnehmerurheberrechts und des Rechts von Open Source vermittelt.

Zeitlicher Ablauf/ Agenda

Herr
Klaus
Gennen
LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Partner
Lernziele
Zielgruppe
Anbieter
Rezensionen

Das Grund­la­gen­se­mi­nar ver­mit­telt vor die­sem Hin­ter­grund Kennt­nis­se über gesetz­li­che Grund­la­gen des Schut­zes im Zusam­men­hang mit Com­pu­ter­pro­gram­men und deren Doku­men­ta­ti­on. Dabei erfolgt nicht nur eine Ein­füh­rung in die urhe­ber­recht­li­chen Zusam­men­hän­ge, son­dern auch in Bezug auf sons­ti­ge Schutz­in­sti­tu­te, bei­spiels­wei­se den Schutz von Geschäfts­ge­heim­nis­sen. Zudem wer­den Grund­la­gen des Arbeit­neh­mer­ur­he­ber­rechts und des Rechts von Open Source vermittelt.

Die Teil­neh­me­rIn­nen kennen:

-urhe­ber­recht­li­che Grund­la­gen des Schut­zes von Com­pu­ter­pro­gram­men und deren Doku­men­ta­ti­on, von Daten­ban­ken und Geschäftsgeheimnissen,
– die arbeits­recht­li­chen Grund­la­gen der Schöp­fung von Arbeits­er­geb­nis­sen aus die­sem Bereich,
– die Grund­zü­ge von Lizenzierungsmodellen,
– die Grund­zü­ge des Rechts quell­of­fe­ner Soft­ware (Open Source).

Dieses Kompaktseminar richtet sich an MitarbeiterInnen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen, insbesondere an Juristen, IP-ManagerInnen, TransfermanagerInnen sowie Start-up-ManagerInnen, jeweils ohne Erfahrungen im Software- und sonstigen Urheberrecht bzw. im Datenbank- und Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

HZDR Innovation GmbH
Organisatorischer Ansprechpartner:
Eventmanagerin
Frau  Sigrid  Goutal
(HZDR Innovation )
Email-Adresse:
s.goutal@hzdri.de

Was mir wirklich sehr positiv aufgefallen ist, ist dass das Seminar genau das getroffen hat, was versprochen wurde, nämlich die Grundlage über diese Themen zu vermitteln. Zur Vertiefung gibt es dann ja noch den zweiten Teil nächste Woche. Zudem fand ich es gut, dass es auf mehrere Tage aufgeteilt wurde, da gerade Online-Seminare mit der Zeit sehr anstrengend sind und man sich auf diese Weise besser konzentrieren konnte.

Bewertung: 9 von 10 Punkten
Alexander Ebner

Häufige Fragen

Was ist, wenn ich an einem Web-Seminar nicht teilnehmen kann?

Wenn Sie an einem der Web-Seminaren nicht teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, sich die Aufzeichnung über das Lernangebot nachträglich anzusehen.

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