Privat als auch beruflich sind wir zunehmend von Informationstechnologie abhängig. Computerprogramme und zugehörige Dokumentation (d.h. Software) sind dabei von zentraler Bedeutung, während die Bedeutung von (Standard-) Hardware aus Nutzersicht zunehmend in den Hintergrund tritt. Dabei gibt es einerseits Bestrebungen zur Monopolisierung von Rechten an Software, andererseits zur gezielten Öffnung der Nutzung durch Dritte im Wege von Open Source. Auch im Transferalltag von Wissenschaftseinrichtungen gewinnt die Verwertung von Software und damit zusammenhängenden Rechten des geistigen Eigentums stetig an Bedeutung; speziell bei der Auslizenzierung von ganzen Technologiebündeln erhalten Rechte außerhalb technischer Schutzrechte immer mehr im Vordergrund. Bei unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke können dem Nutzer hohe Schadensersatzforderungen, ggf. auch Geld- oder Haftstrafen drohen.
Das Grundlagenseminar vermittelt vor diesem Hintergrund Kenntnisse über gesetzliche Grundlagen des Schutzes im Zusammenhang mit Computerprogrammen und deren Dokumentation. Dabei erfolgt nicht nur eine Einführung in die urheberrechtlichen Zusammenhänge, sondern auch in Bezug auf sonstige Schutzinstitute, beispielsweise den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Zudem werden Grundlagen des Arbeitnehmerurheberrechts und des Rechts von Open Source vermittelt.
Das Grundlagenseminar vermittelt vor diesem Hintergrund Kenntnisse über gesetzliche Grundlagen des Schutzes im Zusammenhang mit Computerprogrammen und deren Dokumentation. Dabei erfolgt nicht nur eine Einführung in die urheberrechtlichen Zusammenhänge, sondern auch in Bezug auf sonstige Schutzinstitute, beispielsweise den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Zudem werden Grundlagen des Arbeitnehmerurheberrechts und des Rechts von Open Source vermittelt.
Die TeilnehmerInnen kennen:
-urheberrechtliche Grundlagen des Schutzes von Computerprogrammen und deren Dokumentation, von Datenbanken und Geschäftsgeheimnissen,
– die arbeitsrechtlichen Grundlagen der Schöpfung von Arbeitsergebnissen aus diesem Bereich,
– die Grundzüge von Lizenzierungsmodellen,
– die Grundzüge des Rechts quelloffener Software (Open Source).
Dieses Kompaktseminar richtet sich an MitarbeiterInnen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen, insbesondere an Juristen, IP-ManagerInnen, TransfermanagerInnen sowie Start-up-ManagerInnen, jeweils ohne Erfahrungen im Software- und sonstigen Urheberrecht bzw. im Datenbank- und Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Was mir wirklich sehr positiv aufgefallen ist, ist dass das Seminar genau das getroffen hat, was versprochen wurde, nämlich die Grundlage über diese Themen zu vermitteln. Zur Vertiefung gibt es dann ja noch den zweiten Teil nächste Woche. Zudem fand ich es gut, dass es auf mehrere Tage aufgeteilt wurde, da gerade Online-Seminare mit der Zeit sehr anstrengend sind und man sich auf diese Weise besser konzentrieren konnte.